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ASA-Leistungen

Teilsptipendien

  • Übernahme der Kosten für die Seminare (Unterkunft, Verpflegung, Seminarinhalte)
  • Teilnehmendenpauschale für Fahrtkosten zu den Seminaren von 150 Euro
  • Zuschuss zu Reise- und Lebenshaltungskosten für den dreimonatigen Auslandsaufenthalt. Die Höhe des Zuschusses zu den Lebenshaltungskosten ist abhängig vom Gastland und liegt bei ca. 230 bis 400 Euro monatlich. Das entspricht ca. 25 bis 40% der Lebenshaltungskosten. Die genaue Höhe der Stipendien können Sie hier, nach Ländern gegliedert, einsehen. Eine Tabelle mit den Reisekostenzuschüssen gibt es ebenfalls als PDF.
  • Beiträge für Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung während des Auslandsaufenthaltes
  • NUR ASApreneurs: Für die Praxisphase im In- und Ausland wird zwischen den Unternehmen und den ASApreneurs-Teilnehmenden ein Praktikumsgehalt vereinbart. Es beträgt für den gesamten Zeitraum mindestens 2.000 Euro. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik "ASApreneurs/ Teilnehmende".
  • Für Teilnehmende des Süd-Nord-Programms: Für die Nordphase in Deutschland kann einmalig eine Aufwandsentschädigung von ca. 300 bis 450 € beantragt werden. Die genaueren Konditionen können wir Ihnen im Frühjahr mitteilen.

Welche Kosten müssen Sie übernehmen?

  • Die Stipendien werden pauschal frühestens sechs Wochen vor dem Auslandsaufenthalt überwiesen. Sie müssen die Flugkosten sowie die Anfahrtskosten für die Seminare also vorstrecken.
  • Durch die Fahrtkosten zu den Seminaren, die Flug- und Aufenthaltskosten im Gastland sowie Impfungen und Visum können Mehrkosten entstehen, die von den Teilnehmenden selbst getragen werden müssen.

Geschichte in Geschichten

Geschichte in Geschichten

Was in fünf Jahrzehnten beim ASA-Programm alles passiert ist, können am besten ehemalige Teilnehmende und Partnerorganisationen erzählen. Wir haben Anekdoten gesammelt - von 1960 bis 2010. mehr

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